Vollen Durchblick auf kurze und lange Sicht
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Vollen Durchblick auf kurze und lange Sicht

Morgens aufstehen und ohne Brille oder Kontaktlinsen gestochen scharf sehen? Was für den Grossteil der Schweizer Bevölkerung zu schön klingt, um wahr zu sein, ist dank Lasertechnologie möglich. Ein weiterer Lichtblick: SWICA beteiligt sich an den Kosten.


Acht von zehn Personen zwischen 15 und 74 Jahren in der Schweiz sind laut den aktuellsten Zahlen des Schweizer Berufs- und Branchenverbands für Optometrie und Optik OPTIKSCHWEIZ auf eine Sehhilfe angewiesen. Während über die Hälfte ihre Sehschwäche am liebsten mit einer Brille ausgleicht, setzt rund ein Viertel auf einen Mix aus Brille und Kontaktlinsen.

Doch das muss nicht sein. Denn unabhängig vom Alter lässt sich mit einer operativen Sehkorrektur das Leben frei von Nasenfahrrad und Co. geniessen. Knapp drei Prozent der Bevölkerung haben sich hierzulande bereits für diese Option entschieden.


Kleiner Eingriff, grosse Wirkung

Die refraktive Laserchirurgie umfasst sämtliche Augenoperationen, mit denen eine Fehlsichtigkeit korrigiert werden kann. Nachfolgend die beliebtesten Methoden, wie sie funktionieren und für wen sie sich eignen:

  • LASIK/Femto-LASIK: Nachdem das Auge mit Augentropfen betäubt wird, wird das Auge manuell für die Laserbehandlung vorbereitet. Durch einen kleinen Schnitt entsteht eine dünne Hornhautklappe (Flap), die vorsichtig zur Seite gelegt wird. Mittels Excimerlaser wird nun das nötige Hornhautgewebe abgetragen, um die Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Danach wird der Flap wieder zurückgeklappt. Dieser saugt sich dann wieder von selbst an. Eine Verbandskontaktlinse, die nach dem Eingriff getragen wird, schützt das Auge beim Verheilen vor Umwelteinflüssen und vor dem Austrocknen.
    Die modernere Femto-LASIK unterscheidet sich insofern von der klassischen Version, als der Flap mithilfe eines Femtosekundenlasers anstelle eines winzig kleinen Skalpells erzeugt wird.Besonders bei starker Kurzsichtigkeit (bis -10.0dpt), starker Weitsichtigkeit (bis +5.00dpt) und Hornhautverkrümmung (bis 5.0dpt) und bei Alterssichtigkeit wird diese Behandlung durchgeführt.
     
  • Trans-PRK: Diese Behandlung erfolgt vollkommen berührungsfrei. Anstatt manuell wird die oberste Schicht des Auges (Epithel) nach der Betäubung mit dem Excimerlaser entfernt. Anschliessend trägt derselbe Laser die Hornhautoberfläche so ab, dass die Fehlsichtigkeit ausgeglichen wird. Zum Ende der Behandlung helfen Mitomycin-C-Tropfen, eine Vernarbung vorzubeugen. Zum Schutz des frisch operierten Auges wird anschliessend eine Verbandskontaktlinse eingesetzt.
    Dieses Verfahren kommt bei Kurzsichtigkeit bis -8.0dpt, bei Weitsichtigkeit bis +1.0dpt und Hornhautverkrümmung bis 5.0dpt zum Einsatz.
     
  • Linsenimplantation: Wie der Name bereits verrät, werden bei dieser Methode Kontaktlinsen permanent im Auge platziert – entweder vor oder hinter der Iris. Sie wird vor allem bei Korrekturen von extrem starker Kurzsichtigkeit (bis -22dpt) oder von starker Weitsichtigkeit (bis +12dpt) angewendet. Sollte sich die Sehstärke mit der Zeit verschlechtern, lässt sich die implantierte Kontaktlinse in einem ambulanten Eingriff austauschen.
    Sämtliche Lasereingriffe dauern lediglich wenige Sekunden. Für die Behandlung muss man mit zehn bis 20 Minuten rechnen. Die Operationszeit bei den Kunstlinsenimplantaten dauert etwa 20 Minuten. Bei allen Verfahren kann man die Augenklinik gleichentags wieder verlassen.


Nicht für jedes Auge geeignet

Ob eine Augenoperation in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei einer ersten Konsultation wird abgeklärt, ob man die Voraussetzungen für eine Behandlung erfüllt.

Grundsätzlich müssen Patientinnen und Patienten über 20 Jahre alt sein, da es davor noch zu Schwankungen in der Ausprägung der Fehlsichtigkeit kommen kann. Ein weiterer Indikator ist eine stabile Brillengläserstärke. Hat sich diese während der letzten ein bis zwei Jahre verändert, ist keine Laserbehandlung möglich.

Für werdende oder stillende Mütter ist eine Operation am Auge ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Augenerkrankungen wie Grauer Star (Katarakt) oder Grüner Star (Glaukom) sowie Netzhauterkrankungen.


Kosten – SWICA unterstützt

Fürs Augenlasern zahlt man in der Schweiz pro Auge zwischen 1'500 und 2'500 Franken. Die Voruntersuchung ist in der Regel in jeder Augenklinik kostenlos.

SWICA unterstützt ihre Versicherten grosszügig mit Beiträgen an Kontaktlinsen und Brillen. An den Kosten von langfristigen Sehkorrekturen mittels Laserbehandlung oder Kontaktlinsenimplantation beteiligt sich SWICA mit einem einmaligen Maximalbetrag bis 2'000 Franken. Von dieser Leistung profitiert man nach Abschluss der Zusatzversicherung OPTIMA (50 Prozent der Kosten bis max. 1'500 Franken) in Kombination mit COMPLETA TOP (50 Prozent der Kosten bis max. 500 Franken). Weitere Informationen gibt es hier.

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