Abgesichert für den Ernstfall: Welche Vorsorgedokumente sind für Familien wichtig?
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Abgesichert für den Ernstfall: Welche Vorsorgedokumente sind für Familien wichtig?

Solange alles glattläuft, wird in vielen Familien das Thema Vorsorge aufgeschoben oder verdrängt. Gerät das Leben dann doch einmal aus den Fugen, ist es mitunter bereits zu spät, um wichtige Dinge zu regeln. Über folgende Vorsorgedokumente sollten sich Familien deshalb rechtzeitig Gedanken machen, um sich selbst und den Angehörigen eine unnötige Zusatzbelastung im Ernstfall zu ersparen:


Vorsorgeauftrag

Der Vorsorgeauftrag ist ein sehr wichtiges Dokument mit weitreichender Bedeutung. In ihm kann, für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, eine Vertretungsperson für die persönlichen Belange festgelegt werden. Ist beispielsweise infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die Geschäftsfähigkeit nicht mehr gegeben, darf die im Vorsorgeauftrag benannte Person persönliche, finanzielle und/oder rechtliche Angelegenheiten für einen regeln und diesbezüglich Entscheidungen treffen. Die Entscheidungsgewalt kann sich auf die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung bei Rechtsgeschäften beziehen oder nur für bestimmte Teilbereiche gelten.
Dabei kann auch differenziert festgelegt werden, welchen Umfang die jeweiligen Befugnisse haben. Einige tiefgreifenden persönlichen Belange, etwa das Verfassen eines Testaments, sind allerdings nicht auf eine andere Person übertragbar. Mehr Informationen über den Vorsorgeauftrag finden Sie beim Betreuungs Spezialisten.
Den Vorsorgeauftrag sollten übrigens auch Ehepaare in Betracht ziehen. Sie haben zwar auch ohne ihn ein Vertretungsrecht, das allerdings auf Alltagsentscheidungen begrenzt ist. 
Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, kann eine durch die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) fremdbestimmte Vormundschaft eintreten.

Patientenverfügung und Werteerklärung

Die Patientenverfügung ist eine sinnvolle Ergänzung zum Vorsorgeauftrag. In ihr kann festgelegt werden, welche medizinischen Massnahmen im Ernstfall ergriffen werden sollen und welche nicht. Das kann Angehörigen schwierige Entscheidungen, beispielsweise über lebenserhaltende Massnahmen, abnehmen. Ergänzend zur Patientenverfügung kann eine Werteerklärung erstellt werden, die grundlegende Wünsche und Einstellungen definiert.

Testament und Bestattungsanordnung

Das Verfassen eines Testaments gehört zu den nicht übertragbaren persönlichen Angelegenheit und sollte deshalb beizeiten selbst erledigt werden, sofern der Nachlass nicht allein der gesetzlichen Erbfolge nach geregelt werden soll.
Wer selbst festlegen möchte, wie die eigene Bestattung ablaufen soll, kann das mit einer Bestattungsanordnung tun. Das kann auch die Angehörigen entlasten.

Sorgerechtsverfügung

Sicher haben sich die meisten Eltern schon einmal mit Schrecken gefragt, was wohl mit den Kindern geschieht, wenn beiden Elternteilen etwas zustösst. Ausschliessen lässt sich ein solches Szenario leider nicht. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern aber zumindest beeinflussen, zu wem minderjährige Kinder im Fall der Fälle kommen und wer deren Vormundschaft übernimmt.
Grundsätzlich wird der neue Vormund durch die KESB bestimmt. Die Behörde ist dabei nicht an die Sorgerechtsverfügung gebunden, richtet sich aber nach Möglichkeit nach den dort festgehaltenen Wünschen.

Ehevertrag oder Konkubinatsvertrag

Auch diese Dokumente sind eine Form der Vorsorge, nämlich insbesondere für den Fall, dass ein Paar sich trennt. Im Ehevertrag können verheiratete Paare entsprechende Vereinbarungen treffen. Der Abschluss eines Ehevertrags ist vor der Heirat möglich, kann aber auch noch später in der Ehe erfolgen. Der Konkubinatsvertrag ist für feste Partnerschaften ohne Trauschein eine Option.
Oft behandeln die Verträge hauptsächlich finanzielle Aspekte, wie die Aufteilung der gemeinsamen Güter im Falle einer Trennung, es können aber auch bestimmte Angelegenheiten des Zusammenlebens geregelt werden.
Immer wieder anzutreffen, aber nicht zulässig nach schweizerischem Recht, ist ein im Vertrag festgehaltener Unterhaltsverzicht.

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