Der Bildungsrat des Kantons Zürich hat im Dezember 2009 entschieden. Alle Absenzen werden im Zeugnis eingetragen, unterschieden nach entschuldigt oder unentschuldigt.
In allen Lagern finden sich Befürworter und Gegner – und alle haben ihre Begründungen. Die Befürworter führen – unter anderem - die Verbindlichkeit der Volksschule ins Feld, das Schwänzen werde eingedämmt, schlechte Noten mit vielen Absenzen (zusätzlich) erklärt. Bei den Gegnern heisst es, der Zeugniseintrag zeige nicht, wie die Absenzen entstanden seien. Verletzte oder ernsthaft kranke Kinder würde gezwungen zur Schule zu gehen, Absenzeinträge erschwerten die Lehrstellensuche.
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, ist gegen diesen Beschluss. Er reichte schriftlich drei Vorgaben beim Bildungsrat ein:
- Die Absenzenkontrolle darf nicht gegen geltendes Recht verstossen.
- Im Zeugnisreglement muss vermerkt sein, was der Zweck der Absenz-Einträge ist.
- Die Absenzen dürfen nicht nur als nackte Zahl ausgewiesen sein, sondern es muss umschrieben sein, „wie weit die Absenzen Ursachen im Verhalten des Schülers“ haben.
Lehrerinnen und Lehrer der Schulgemeinde Illnau-Effretikon haben gar eine Petition lanciert, die Bildungsdirektion müsse sich diesen Entscheid nocheinmal überlegen. Was ist Ihre Meinung dazu? Diskutieren Sie mit den anderen Mitgliedern im dafür eingerichteten Forum.
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