Junges glückliches Paar mit 2 kleinen Kindern zu Hause
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Als Familie in der Schweiz effektiv für das Alter vorsorgen

Zwischen steigenden Lebenshaltungskosten, Ausgaben für die Kinder und der Finanzierung des eigenen Zuhauses bleibt die Altersvorsorge im Familienalltag häufig im Hintergrund. Dabei lohnt es sich vor allem für Eltern, frühzeitig eine gemeinsame Vorsorgestrategie zu entwickeln. Bereits überschaubare regelmässige Beträge können über einen langen Zeitraum ein beträchtliches Kapital ergeben. Gleichzeitig bietet das verschiedene Möglichkeiten, um Einzahlungen steuerlich geltend zu machen und bestehende Vorsorgelücken gezielt zu reduzieren.


Eine wirksame Planung berücksichtigt nicht nur das gewünschte Einkommen nach der Pensionierung. Ebenso wichtig sind die aktuelle Arbeitsteilung innerhalb der Familie, mögliche Teilzeitphasen, Betreuungsunterbrüche, die Absicherung des Partners und die langfristige Tragbarkeit einer Hypothek.

Die drei Säulen gemeinsam betrachten

Quelle: AXA Schweiz

Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf drei Säulen. 

  • Die erste Säule umfasst insbesondere die Alters- und Hinterlassenenversicherung, kurz AHV. Sie soll im Ruhestand den grundlegenden Lebensbedarf sichern.
  • Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse. Sie ergänzt die AHV und soll dazu beitragen, dass ein Versicherter im Alter eine gewisse finanzielle Lebensgrundlage hat. Da die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule heute meist nicht mehr zur Weiterführung des gewohnten Lebensstils ausreichen, gewinnt die private Vorsorge an Bedeutung.
  • Die dritte Säule unterteilt sich in die gebundene Vorsorge der Säule 3a und die freie Vorsorge der Säule 3b. Besonders die Säule 3a ist attraktiv, da ein Erwerbstätiger seine Einzahlungen bis zum gesetzlichen Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen kann.

Eine Familie sollte die einzelnen Säulen nicht isoliert betrachten. Erst die gemeinsame Übersicht zeigt, welche Leistungen voraussichtlich zur Verfügung stehen und an welchen Stellen eine Vorsorgelücke entstehen könnte. Hilfreich sind dabei aktuelle AHV-Auszüge, die Vorsorgeausweise der Pensionskassen, bestehende Säule-3a-Verträge sowie eine vollständige Aufstellung des privaten Vermögens und der Schulden.

Teilzeitarbeit kann Vorsorgelücken verursachen

In vielen Familien reduziert ein Elternteil sein Arbeitspensum, um einen grösseren Anteil der Kinderbetreuung zu übernehmen. Diese Entscheidung entlastet den Familienalltag, kann jedoch langfristige finanzielle Folgen haben. Ein niedrigeres Erwerbseinkommen führt häufig zu geringeren Beiträgen an die Pensionskasse und damit zu einem reduzierten Altersguthaben.

Besonders relevant ist der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge. Je nach Vorsorgeplan kann er dazu führen, dass bei einem niedrigen oder auf mehrere Arbeitgeber verteilten Einkommen nur ein begrenzter Lohnanteil versichert ist. Familien sollten deshalb prüfen, wie die jeweilige Pensionskasse Teilzeitbeschäftigte behandelt und ob der Arbeitgeber einen reduzierten oder an das Arbeitspensum angepassten Koordinationsabzug vorsieht.

Auch längere Erwerbsunterbrüche können sich auf die Vorsorge auswirken. Bei der AHV erhalten Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Erziehungsgutschriften. Diese Gutschriften stellen jedoch keine direkten Geldzahlungen dar, sondern fliessen später in die Berechnung der AHV-Rente ein. Eine private Vorsorgelösung ersetzen sie nicht.

Staatliche Förderung über die Säule 3a nutzen

Die Säule 3a gehört zu den wichtigsten Instrumenten für den steuerlich begünstigten Vermögensaufbau. Ein Erwerbstätiger mit Anschluss an eine Pensionskasse kann im Steuerjahr 2026 bis zu 7’258 Franken einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für einen Erwerbstätigen ohne Pensionskasse liegt der Höchstbetrag bei 20 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens jedoch bei 36’288 Franken.

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Wohnkanton, der Wohngemeinde, dem Einkommen, dem Zivilstand und weiteren Abzügen ab. Da die schweizerische Einkommenssteuer progressiv ausgestaltet ist, fällt die Entlastung bei einem höheren steuerbaren Einkommen in der Regel stärker aus. Ehepaare und eingetragene Partner können den Abzug für jeden Partner separat nutzen, sofern beide ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen.

Kann eine Familie nicht sofort den jährlichen Höchstbetrag aufbringen, sind kleinere regelmässige Einzahlungen dennoch sinnvoll. Ein monatlicher Dauerauftrag erleichtert es, die Vorsorge in das Haushaltsbudget zu integrieren. Steigt das verfügbare Einkommen später, lässt sich der Sparbetrag schrittweise erhöhen.

Mehrere 3a-Konten schaffen Flexibilität

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Das Guthaben der Säule 3a ist grundsätzlich bis kurz vor der ordentlichen Pensionierung gebunden. Ein vorzeitiger Bezug ist nur in gesetzlich geregelten Situationen möglich, etwa für selbst genutztes Wohneigentum, bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, bei einer definitiven Ausreise aus der Schweiz oder unter bestimmten Voraussetzungen für einen Einkauf in die Pensionskasse.

Bei der späteren Auszahlung unterliegt das Kapital einer separaten Kapitalleistungssteuer. Da diese Steuer in vielen Kantonen progressiv ausfällt, kann es sinnvoll sein, das Vorsorgevermögen frühzeitig auf mehrere 3a-Konten oder -Policen zu verteilen. Die einzelnen Guthaben lassen sich dann in verschiedenen Steuerjahren beziehen. Eine solche Staffelung kann die gesamte Steuerbelastung reduzieren.

Die konkrete Wirkung hängt allerdings vom Wohnkanton und von den weiteren Kapitalbezügen ab. Bezüge aus der Pensionskasse und aus der Säule 3a können steuerlich zusammengezählt werden, wenn sie im gleichen Jahr erfolgen. 

Banklösung oder Versicherungslösung auswählen

Für die Säule 3a stehen Bank- und Versicherungslösungen zur Verfügung. Eine Banklösung bietet meist eine vergleichsweise hohe Flexibilität. Der Kontoinhaber kann den Einzahlungsbetrag jährlich anpassen, Zahlungen vorübergehend aussetzen oder das Kapital abhängig vom gewählten Produkt in Wertschriften investieren.

Eine Versicherungslösung kann den Vermögensaufbau mit einer Absicherung gegen Tod oder Erwerbsunfähigkeit verbinden. Sie eignet sich insbesondere dann, wenn neben dem Sparziel ein verbindlicher Risikoschutz erforderlich ist. Allerdings gehen solche Verträge häufig mit einer langfristigen Beitragsverpflichtung einher. Vor dem Abschluss sollte deshalb feststehen, dass die Prämie auch bei veränderten Familienausgaben dauerhaft tragbar bleibt.

Die Entscheidung richtet sich nach dem Einkommen, dem Sicherheitsbedürfnis, dem Anlagehorizont und der bestehenden Absicherung. Pauschale Empfehlungen greifen zu kurz, da eine Familie mit unregelmässigem Einkommen andere Anforderungen hat als ein Haushalt mit stabilen Löhnen und hohen finanziellen Reserven.

Wertschriften können den langfristigen Aufbau unterstützen

Bei einem langen Anlagehorizont kann eine wertschriftenbasierte Säule 3a höhere Ertragschancen bieten als ein reines Vorsorgekonto. Das Kapital fliesst dabei je nach Strategie unter anderem in Aktien und Obligationen. Kursschwankungen gehören jedoch dazu, weshalb die gewählte Aktienquote zur Risikofähigkeit und zum geplanten Bezugszeitpunkt passen muss.

Junge Eltern verfügen häufig über mehrere Jahrzehnte bis zur Pensionierung. Ein langer Zeitraum kann kurzfristige Schwankungen besser ausgleichen, garantiert jedoch keinen Gewinn. Je näher der Kapitalbezug rückt, desto wichtiger ist es, die Anlagestrategie regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf schrittweise defensiver auszurichten.

Neben der erwarteten Rendite beeinflussen die laufenden Gebühren das langfristige Ergebnis erheblich. 

Ein transparenter Vergleich sollte nicht nur historische Wertentwicklungen, sondern auch Verwaltungs-, Fonds- und Versicherungskosten berücksichtigen.

Einkäufe in die Pensionskasse prüfen

Besteht eine Einkaufslücke in der Pensionskasse, kann ein freiwilliger Einkauf eine weitere Möglichkeit zur steuerlichen Optimierung darstellen. Der eingezahlte Betrag lässt sich grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Gleichzeitig erhöht sich das Vorsorgeguthaben.

Vor einem Einkauf sollte der Versicherte die finanzielle Situation der Pensionskasse, das Reglement, die Verzinsung, die späteren Leistungen und die geplante Bezugsform prüfen. Bei einem vorgesehenen Kapitalbezug gilt zudem eine dreijährige steuerliche Sperrfrist. Erfolgt der Bezug zu früh, kann die Steuerbehörde den zuvor gewährten Abzug nachträglich infrage stellen.

Grössere Einkaufsmöglichkeiten lassen sich unter Umständen über mehrere Jahre verteilen. Dadurch kann ein Versicherter die Steuerprogression gezielter nutzen. Allerdings sollte die Familie nur Kapital einzahlen, das sie langfristig nicht für andere Zwecke benötigt. Mittel in der Pensionskasse sind deutlich weniger flexibel verfügbar als freies Vermögen.

Wohneigentum realistisch einbeziehen

Viele Familien betrachten das eigene Haus oder die eigene Wohnung als zentralen Bestandteil ihrer Altersvorsorge. Wohneigentum kann die Wohnkosten im Ruhestand reduzieren und einen langfristigen Vermögenswert darstellen. Dennoch ersetzt eine Immobilie keine umfassende Vorsorgeplanung.

Auch nach der Pensionierung fallen Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten, Versicherungsprämien, Nebenkosten und mögliche Renovationsausgaben an. Gleichzeitig kann das niedrigere Renteneinkommen die Tragbarkeit der Hypothek beeinflussen. Eine frühzeitige Planung zeigt, ob eine teilweise Amortisation sinnvoll ist oder ob genügend liquide Reserven für grössere Investitionen vorhanden sind.

Kapital aus der Säule 3a und der Pensionskasse kann unter bestimmten Voraussetzungen für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Ein solcher Bezug reduziert jedoch das spätere Vorsorgevermögen. Daher ist zu prüfen, ob die eingesparten Wohnkosten den Verlust an Altersleistungen und Anlageerträgen tatsächlich ausgleichen.

Familienbudget und Altersbudget verbinden

Eine effektive Altersvorsorge beginnt mit einem realistischen Haushaltsbudget. Neben den laufenden Familienausgaben sollte es Rücklagen für Steuern, Reparaturen, Gesundheitskosten und unvorhergesehene Ereignisse enthalten. Erst wenn eine ausreichende Liquiditätsreserve vorhanden ist, sollte zusätzliches Geld langfristig gebunden oder mit höheren Risiken investiert werden.

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Parallel dazu empfiehlt sich ein separates Budget für die Zeit nach der Pensionierung. Einige Ausgaben sinken möglicherweise, während andere Kosten steigen können. Dazu gehören insbesondere Gesundheitsausgaben, Freizeitaktivitäten, Reisen, Unterstützungsleistungen und der Unterhalt des Wohneigentums.

Eine strukturierte Planung der Pensionierung hilft dabei, die erwarteten Leistungen aus AHV, Pensionskasse und privater Vorsorge dem künftigen Finanzbedarf gegenüberzustellen. Dadurch zeigt sich frühzeitig, ob zusätzliche Einzahlungen, eine veränderte Anlagestrategie oder Anpassungen beim gewünschten Pensionierungszeitpunkt erforderlich sind.

Die Vorsorge regelmässig überprüfen

Eine einmal erstellte Vorsorgestrategie bleibt nicht automatisch dauerhaft passend. Geburten, Teilzeitarbeit, ein Stellenwechsel, eine Scheidung, ein Immobilienkauf oder eine selbständige Erwerbstätigkeit verändern die finanzielle Ausgangslage. Auch Änderungen des Steuerrechts und der gesetzlichen Vorsorgegrenzen können Anpassungen erforderlich machen.

Mindestens einmal pro Jahr sollte die Familie prüfen, ob die geplanten Einzahlungen erfolgt sind und ob die Aufteilung zwischen Liquiditätsreserve, Säule 3a, freiem Vermögen und Pensionskasse noch zu den gemeinsamen Zielen passt. Eine zusätzliche Kontrolle empfiehlt sich nach jeder grösseren beruflichen oder privaten Veränderung.

Frühzeitige Vorsorge bedeutet nicht, dass eine Familie bereits in jungen Jahren jeden Schritt bis zur Pensionierung verbindlich festlegen muss. Entscheidend ist, dass beide Partner Transparenz über ihre Ansprüche besitzen, staatliche Fördermöglichkeiten konsequent nutzen und ihre Planung regelmässig an die tatsächliche Lebenssituation anpassen.

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