Verschiedene Pillen und Kapseln
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Franchise ändern: Fristen, Faustregeln und die Rechnung, die sich für Familien wirklich lohnt

Die Franchise ist der stärkste Prämienhebel der Grundversicherung – und wird am häufigsten falsch gewählt. Wann Sie die Franchise ändern können, welche Fristen gelten und wie Familien für jedes Mitglied die richtige Stufe finden.
 


Kaum eine Entscheidung beeinflusst Ihre Krankenkassenkosten so direkt wie die Wahl der Franchise – und kaum eine wird so oft dem Zufall überlassen. Viele Versicherte behalten jahrelang die Stufe, die ihnen irgendwann einmal eingerichtet wurde: Gesunde zahlen mit der Minimalfranchise unnötig hohe Prämien, chronisch Kranke mit der Maximalfranchise unnötig hohe Behandlungskosten. Dabei lässt sich die Franchise jedes Jahr neu justieren – kostenlos, mit einem einzigen Schreiben. Dieser Beitrag erklärt die Spielregeln, die Fristen und die einfache Rechnung, mit der Sie für jedes Familienmitglied die passende Stufe finden.

 

Kurz erklärt: Was die Franchise ist
 

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst tragen, bevor die Grundversicherung zu zahlen beginnt. Erwachsene wählen zwischen der ordentlichen Franchise von 300 Franken und den Wahlfranchisen 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken; für Kinder reicht die Skala von 0 bis 600 Franken. Nach der Franchise folgt der Selbstbehalt: 10 Prozent der weiteren Kosten, begrenzt auf 700 Franken pro Jahr bei Erwachsenen und 350 Franken bei Kindern. Wer eine höhere Franchise wählt, übernimmt mehr Risiko und erhält dafür einen Prämienrabatt – dessen Höhe ist gesetzlich begrenzt, damit das Solidaritätsprinzip gewahrt bleibt. Wichtig zu wissen: Mutterschaftsleistungen und einzelne Präventionsleistungen sind von der Kostenbeteiligung ausgenommen, und seit einigen Jahren sind Schwangere ab der 13. Woche generell davon befreit.

 

Franchise ändern: die Fristen
 

Die Franchise lässt sich immer nur auf den 1. Januar ändern – unterjährig geht nichts, auch nicht bei plötzlicher Krankheit. Für den Wechsel in eine tiefere Franchise müssen Sie Ihrer Kasse bis spätestens 30. November Bescheid geben. Für den Wechsel in eine höhere Franchise sind viele Kassen grosszügiger und akzeptieren Meldungen bis Ende Dezember – verlassen Sie sich aber nicht darauf, sondern melden Sie auch die Erhöhung bis Ende November; dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Die Mitteilung ist formlos möglich (Brief, Kundenportal, teils telefonisch mit schriftlicher Bestätigung) und kostet nichts. Ein Sonderfall ist der Kassenwechsel: Wer per 1. Januar die Kasse wechselt – Kündigungsfrist 30. November –, wählt beim neuen Anbieter Franchise und Modell frei; der Wechsel ist also die Gelegenheit, gleich beide Hebel zu stellen. Und wer im Herbst ein Kind erwartet oder eine Operation plant, denkt die absehbaren Kosten des Folgejahres bei der Novemberentscheidung mit.

 

Die Faustregel: Wo Ihr Break-even liegt
 

Die Wahl zwischen tiefster und höchster Franchise folgt einer nüchternen Rechnung. Mit der 2500er-Franchise sparen Sie gegenüber der 300er-Franchise jährlich einen festen Prämienbetrag – je nach Kasse und Region oft in der Grössenordnung von 1000 bis 1500 Franken. Dafür tragen Sie im Krankheitsfall bis zu 2200 Franken mehr Kosten selbst (Differenz der Franchisen) plus allenfalls mehr Selbstbehalt. Daraus ergibt sich die verbreitete Faustregel: Liegen Ihre jährlichen Gesundheitskosten zuverlässig unter etwa 2000 Franken, fährt die höchste Franchise meist günstiger; liegen sie regelmässig darüber, lohnt sich die tiefste. Die Zwischenstufen sind mathematisch selten optimal – sie bieten den kleinsten Rabatt pro übernommenem Risiko –, können sich aber psychologisch rechtfertigen, wenn Ihnen 2500 Franken Selbstrisiko schlicht zu viel sind. Entscheidend ist die Ehrlichkeit mit sich selbst: Ziehen Sie die Leistungsabrechnungen der letzten zwei, drei Jahre hervor (in der App der Kasse in Minuten erledigt) und rechnen Sie mit Ihren echten Zahlen, nicht mit dem Gefühl.

 

Die häufigsten Denkfehler
 

Drei Fehler begegnen einem immer wieder. Erstens der Optimismus-Fehler: Die hohe Franchise wird gewählt, aber das gesparte Geld nicht zurückgelegt – kommt dann die Blinddarmoperation, fehlen 2500 Franken auf dem Konto. Wer die Maximalfranchise wählt, sollte die Differenz zur Sicherheit auf einem separaten Konto parkieren; nach zwei gesunden Jahren ist das Polster gefüllt und die Rechnung geht in jedem Szenario auf. 

Zweitens der Klumpen-Fehler: Behandlungen lassen sich oft legal ins richtige Jahr verschieben – die planbare Untersuchung im Dezember oder Januar durchzuführen, kann je nach Franchisestand mehrere Hundert Franken ausmachen; wer das weiss, plant grosse und kleine Eingriffe wenn möglich ins selbe Kalenderjahr.

Drittens der Vergessens-Fehler: Die Lebenssituation ändert sich – Kinderwunsch, chronische Diagnose, Pensionierung –, die Franchise bleibt. Machen Sie die Franchisen-Frage zum festen Bestandteil Ihres jährlichen Versicherungs-Checks im Oktober, zusammen mit Prämienvergleich und Modellwahl.

 

Die Familienperspektive: pro Kopf entscheiden
 

In Familien gilt: Die Franchise wird pro Person gewählt – und darf pro Person verschieden sein. Das eröffnet kluge Kombinationen. Der kerngesunde Vater nimmt die 2500er-Franchise, die Mutter mit der anstehenden zweiten Schwangerschaft die 300er, die Kinder je nach Konstellation. Bei Kindern ist die Rechnung speziell: Ihre Prämien sind tief, entsprechend klein sind die Rabatte für höhere Franchisen – gleichzeitig sind Kinderarztbesuche häufig. Für die meisten Familien ist deshalb die Franchise 0 oder eine sehr tiefe Stufe beim Kind die entspannteste Wahl; die Ersparnis höherer Kinderfranchisen ist den Stress der Selbstzahlung selten wert. Erfreulich: Bei mehreren Kindern einer Familie ist die Kostenbeteiligung gedeckelt – für Kinder zahlen Familien zusammen höchstens das Doppelte des Maximalbetrags eines Kindes. Und junge Erwachsene in Ausbildung? Hier lohnt der jährliche Blick besonders, denn mit dem Wegfall des Spitalbeitrags und tieferen Prämien verschieben sich die Break-even-Punkte nochmals.

 

Schritt für Schritt: So ändern Sie die Franchise
 

Erstens: Leistungsabrechnungen der letzten Jahre sichten und die persönlichen Jahreskosten ermitteln.

Zweitens: Beim aktuellen Versicherer die Prämien aller Franchisestufen fürs Folgejahr abfragen – sie stehen in der Prämienmitteilung vom Oktober oder im offiziellen Prämienrechner des Bundes auf priminfo.ch. 

Drittens: Break-even rechnen und Stufe wählen – pro Familienmitglied. 

Viertens: Änderung bis 30. November schriftlich melden und die Bestätigung samt neuer Police kontrollieren. 

Fünftens: Bei hoher Franchise das Selbstrisiko-Polster einrichten. Der ganze Vorgang dauert einen Abend – und gehört zu den bestbezahlten Abenden des Jahres.

 

Kurz beantwortet: drei häufige Fragen
 

Gilt meine Franchise beim Kassenwechsel weiter? Nein – beim Wechsel wählen Sie die Franchise beim neuen Versicherer frei; sie wird nicht automatisch übernommen. Kontrollieren Sie die erste Police der neuen Kasse genau auf diesen Punkt.

Wird die Franchise gekürzt, wenn ich unter dem Jahr versichert werde – etwa nach Geburt oder Zuzug aus dem Ausland? Nein, die Franchise gilt pro Kalenderjahr in voller Höhe, auch wenn die Versicherung erst im Herbst beginnt; das spricht bei absehbaren Behandlungen dafür, diese wenn möglich ins neue Jahr zu legen. 

Und wie spielt der Unfall hinein? Wer die Unfalldeckung über den Arbeitgeber (UVG) hat, zahlt bei Unfällen weder Franchise noch Selbstbehalt – die Unfallversicherung kennt keine Kostenbeteiligung. Ist der Unfall dagegen in der Grundversicherung eingeschlossen (Kinder, Nichterwerbstätige, Selbständige ohne UVG), laufen Unfallbehandlungen über Franchise und Selbstbehalt wie eine Krankheit. Auch das gehört in die Franchisen-Überlegung: Für Familien mit sportlichen Kindern und hoher Kinderfranchise können ein paar Bagatellunfälle das Sparmodell schnell kippen – ein Grund mehr, bei Kindern die tiefe Franchise zu bevorzugen.

 

Fazit
 

Die Franchise zu ändern ist einfach, gratis und jährlich möglich – genutzt wird diese Freiheit viel zu selten. Wer seine realen Gesundheitskosten kennt, die Novemberfrist im Kalender hat und für jedes Familienmitglied einzeln entscheidet, holt aus der Grundversicherung ohne jeden Leistungsverzicht das Optimum heraus. Die richtige Franchise ist keine Glaubensfrage, sondern eine Rechenaufgabe – und die Zahlen dafür liegen bei Ihnen bereits im Ordner.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Massgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen (insb. KVG und KVV) sowie die Reglemente der jeweiligen Krankenkasse; Beträge und Rabattsätze sind Richtwerte bzw. gesetzliche Stände per 2026.

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