Familienzuwachs, neue Diagnose, Auszug der Kinder, Pensionierung: Wenn sich das Leben ändert, sollte die Franchise mitziehen. Wann eine Franchisenänderung ansteht, welche Fristen gelten – und wie Sie das Thema in einen jährlichen Fünf-Minuten-Check verwandeln.
Die Franchise ist eine Momentaufnahme: Sie passt zu der Lebenssituation, in der sie einmal gewählt wurde. Doch das Leben bleibt nicht stehen – Kinder kommen zur Welt, Diagnosen verändern den Alltag, Teenager werden zu Studierenden, aus dem Berufsleben wird der Ruhestand. Wer seine Franchise trotzdem jahrzehntelang unverändert lässt, zahlt fast sicher zu viel: mal unnötig hohe Prämien, mal unnötig hohe Behandlungskosten. Dieser Beitrag zeigt anhand von vier typischen Lebenslagen, wann eine Franchisenänderung ansteht – und wie sie formal korrekt gelingt.
Das Prinzip in Kürze
Zur Erinnerung: Die Franchise ist der Jahresbetrag, den Sie selbst tragen, bevor die Grundversicherung zahlt – wählbar zwischen 300 und 2500 Franken für Erwachsene, 0 bis 600 Franken für Kinder. Dazu kommt der Selbstbehalt von 10 Prozent (maximal 700 Franken für Erwachsene, 350 für Kinder). Höhere Franchise bedeutet tiefere Prämie und mehr Eigenrisiko – und umgekehrt. Die Faustregel: Bei zuverlässig tiefen Gesundheitskosten (unter etwa 2000 Franken pro Jahr) fährt man mit der höchsten Franchise meist besser, bei regelmässig hohen Kosten mit der tiefsten. Eine Franchisenänderung ist immer nur auf den 1. Januar möglich: Die Senkung müssen Sie der Kasse bis spätestens 30. November melden, für die Erhöhung sind viele Kassen bis Ende Dezember kulant – wer beides bis Ende November erledigt, ist immer auf der sicheren Seite. Unterjährig geht nichts, auch nicht bei plötzlicher Krankheit; die Wahl gilt fürs ganze Kalenderjahr.
Lebenslage 1: Familienzuwachs
Mit dem Kinderwunsch beginnt die Franchisen-Denkarbeit der Eltern. Für die werdende Mutter gilt: Zwar sind Mutterschaftsleistungen ohnehin von der Kostenbeteiligung befreit und ab der 13. Schwangerschaftswoche sogar alle Behandlungen – aber die Monate davor und allfällige Behandlungen im ersten Trimester laufen über Franchise und Selbstbehalt. Wer konkret plant, fährt mit der tiefen Franchise im Zieljahr oft besser. Für das Kind selbst wählen Eltern die Franchise bei der Anmeldung: Kinderarztbesuche sind in den ersten Jahren häufig, die Prämienrabatte höherer Kinderfranchisen bescheiden – die Franchise 0 oder eine sehr tiefe Stufe ist für die meisten Familien die entspannteste Wahl. Erfreulicher Nebeneffekt für Grossfamilien: Die Kostenbeteiligung mehrerer Kinder einer Familie ist gesetzlich gedeckelt.
Lebenslage 2: Eine chronische Diagnose
Diabetes, Rheuma, eine längere Psychotherapie, ein Medikament auf Dauer: Mit einer chronischen Diagnose kippt die Franchisen-Rechnung schlagartig. Wer absehbar jedes Jahr über der Kostenschwelle liegt, sollte auf den nächsten 1. Januar in die tiefste Franchise wechseln – die höhere Prämie ist dann günstiger als das jährlich voll ausgeschöpfte Eigenrisiko. Wichtig ist das Timing im Diagnosejahr selbst: Die laufende Franchise lässt sich nicht mehr ändern; planbare Untersuchungen und Eingriffe gehören deshalb wenn möglich gesammelt in ein Kalenderjahr statt über den Jahreswechsel verteilt – sonst zahlen Sie die Franchise zweimal. Und denken Sie an die Gegenrichtung: Ist eine Behandlung abgeschlossen und die Kosten sinken dauerhaft, darf die Franchise auch wieder steigen.
Lebenslage 3: Junge Erwachsene – Lehre, Studium, Auszug
Mit 18 endet die Kinderfranchise, ab 19 gilt die Erwachsenenskala mit eigener Prämienkategorie für 19- bis 25-Jährige. Für gesunde Lernende und Studierende ist die höchste Franchise oft rechnerisch attraktiv – aber nur, wenn im Ernstfall 2500 Franken plus Selbstbehalt tatsächlich aufgebracht werden könnten. Familien klären das am besten offen: Entweder wählt man die hohe Franchise und die Eltern stehen als «Rückversicherung» bereit, oder man wählt eine mittlere Stufe als Kompromiss. In die Überlegung gehören auch Unfalldeckung (bei einer Anstellung von mindestens acht Wochenstunden übernimmt der Arbeitgeber das Unfallrisiko – Unfall in der OKP sistieren!) und die Prämienverbilligung, auf die junge Erwachsene in Ausbildung je nach Kanton Anspruch haben. Der Start ins Erwerbsleben ist der ideale Moment, Franchise, Modell und Kasse einmal grundsätzlich zu wählen statt einfach die Eltern-Einstellungen weiterzuführen.
Lebenslage 4: Die Jahre vor und nach der Pensionierung
Mit zunehmendem Alter steigen die durchschnittlichen Gesundheitskosten – irgendwann kippt für die meisten die Rechnung zugunsten tieferer Franchisen. Nur: «Irgendwann» ist individuell. Wer mit 60 kerngesund ist, verschenkt mit der 300er-Franchise weiterhin Prämie; wer ein künstliches Hüftgelenk vor sich hat, plant den Eingriff und die Franchisensenkung aufs selbe Jahr. Bewährt hat sich in dieser Lebensphase der jährliche Kassensturz: effektive Kosten der letzten drei Jahre anschauen, absehbare Behandlungen (Staroperation, Zahnimplantat mit kassenpflichtiger Ursache, geplante Eingriffe) einrechnen und die Franchise entsprechend nachführen. Die Prämienverbilligung gehört auch hier auf den Radar – nach der Pensionierung sinkt das steuerbare Einkommen oft unter die kantonalen Schwellen.
Die häufigsten Irrtümer
Drei Missverständnisse halten sich hartnäckig. Erstens: «Ich kann die Franchise senken, sobald ich krank werde.» Nein – die Änderung wirkt frühestens ab dem nächsten 1. Januar; genau deshalb lohnt der vorausschauende Herbst-Check. Zweitens: «Bei einem Kassenwechsel nimmt die neue Kasse meine Franchise automatisch.» Nein – beim Wechsel wählen Sie neu; kontrollieren Sie die Police, damit nicht versehentlich die Standardfranchise eingetragen ist. Drittens: «Wer im Juli zuzieht oder geboren wird, zahlt nur die halbe Franchise.» Nein – die gewählte Franchise gilt grundsätzlich in voller Höhe pro Kalenderjahr, auch bei unterjährigem Versicherungsbeginn. Und ein Bonus-Hinweis: Die Franchisenänderung bei derselben Kasse erfordert keine Kündigung – eine einfache Mitteilung genügt, die Grundversicherung läuft nahtlos weiter.
So wird die Franchisenänderung zur Routine
Machen Sie es sich einfach: Legen Sie einen jährlichen Kalendereintrag Mitte Oktober an – «Krankenkassen-Check Familie». Der Ablauf: Prämienmitteilung der Kasse lesen, Leistungsabrechnungen des laufenden Jahres überfliegen, pro Familienmitglied fragen: Hat sich etwas verändert – Gesundheit, Ausbildung, Familienplanung, Pensum? Dann Franchise (und bei der Gelegenheit Modell und Kasse) nachführen und Änderungen bis Ende November schriftlich melden. Fünf Minuten pro Person, einmal im Jahr – mehr braucht es nicht, damit die Franchise immer zur aktuellen Lebenslage passt statt zu jener von vor zehn Jahren.
Kurz beantwortet: häufige Fragen zur Franchisenänderung
Muss ich beim Kassenwechsel die Franchise neu wählen? Ja – der Wechsel zur neuen Kasse ist zugleich die freie Neuwahl von Franchise und Modell; nichts wird automatisch übernommen, prüfen Sie die neue Police entsprechend. Gilt die Franchise anteilig, wenn ich unter dem Jahr zuziehe oder ein Kind geboren wird? Nein – die Franchise gilt pro Kalenderjahr in voller Höhe, auch wenn die Versicherung erst im Herbst beginnt; das spricht bei absehbaren Behandlungen dafür, diese wenn möglich ins Folgejahr zu legen. Was gilt bei Unfällen? Haben Sie den Unfall in der Grundversicherung eingeschlossen (etwa als Nichterwerbstätige oder Kind), unterliegen auch Unfallbehandlungen der Franchise; läuft der Unfall über die Unfallversicherung des Arbeitgebers (UVG), fallen weder Franchise noch Selbstbehalt an. Und beeinflusst die Franchise die Prämienverbilligung? Die Verbilligung wird auf die Prämie angerechnet, unabhängig von der gewählten Stufe – einzelne Kantone stellen für die Berechnung aber auf Referenzprämien ab; wer Verbilligung bezieht, fährt mit einer bewusst gewählten, zur Gesundheit passenden Franchise trotzdem am besten. Als Jahresroutine gilt: Jeden Oktober kurz prüfen, ob die aktuelle Stufe noch zur Lebenslage passt – die Meldung an die Kasse kostet einen Brief und keine fünf Minuten.
Fazit
Die Franchisenänderung ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Anpassungsinstrument: Sie übersetzt Lebensveränderungen in die richtige Balance aus Prämie und Eigenrisiko. Familienzuwachs, Diagnosen, Ausbildungsstart und Pensionierung sind die vier klassischen Auslöser – wer sie kennt, die Novemberfrist respektiert und den jährlichen Fünf-Minuten-Check etabliert, zahlt Jahr für Jahr genau das, was zur eigenen Situation passt. Nicht mehr und nicht weniger.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Massgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen (insb. KVG und KVV) sowie die Reglemente der jeweiligen Krankenkasse; Beträge sind gesetzliche Stände bzw. Richtwerte per 2026.

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