Mit dem passenden Kindersitz sicher mitfahren

Kindersitze bis 12 ab 1. April 2010

Seit dem 1. April 2010 müssen Kinder bis zwölf Jahre und 150 cm (was zuerst eintrifft) eine Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) verwenden.

Kindersitze müssen neu auch mit einer ECE-Etikette der Version 44.03 oder .04 versehen sein. Alle heute angebotenen Produkte entsprechen diesem Stand der europäischen Norm. Ältere Kindersitze vor 1997 mit den Normen 44.01 oder .02 sind ab dem 1. April 2010 nicht mehr zugelassen.

Bis anhin lag die Altersgrenze der Kindersitz-Pflicht bei sieben Jahren, was verglichen mit den EU-Staaten sehr tief war. Dies bedeutet nun aber, dass für Kindersitze mehr Geld ausgegeben werden muss, gemäss Aussagen von Experten des TCS pro Kind rund 1000 Franken, wenn man mit drei Sitzen pro Kind rechnet.

Gemäss dem neusten Vergleich (Resultate und Details sind bei TCS nachzulesen, www.tcs.ch) zeigen sich auch bei modernen, neuen Kindersitzen grosse Unterschiede bezüglich Sicherheit und Bedienung. Sechs Modelle wurden sogar als «nicht zu empfehlen» taxiert.

Die eigenen Kindersitze können Sie bei Baby-Rose und Autour de Bébé gratis überprüfen lassen gemäss der neuen Vorschrift. Sollten Sie sich ein anderes Modell anschaffen müssen, lohnt es sich als TCS-Mitglied bestimmt zu prüfen, ob man von einem Rabatt profitieren kann.

Erwachsene können aufatmen

Klein gewachsene Erwachsene haben Glück: Sie müssen nicht im Kindersitz Platz nehmen, da ihr Becken bereits ausgewachsen ist. So besteht kein Risiko, dass sie unter der Gurte durchrutschen. Ein bisschen seltsam ist es schon, dass die Kinder jetzt mit 12 noch im Kindersitz hocken. Schliesslich erhalten sie doch in diesem Alter schon die neuen Kondome in kinderfreundlicher Grösse …

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