Die erste eigene Wohnung, ein Auto, die Ausbildung oder das Studium und andere Wünsche wollen irgendwann finanziert werden. Allerdings lohnt es sich in Zeiten verschwindend geringer Zinsen kaum noch, auf klassische Sparlösungen zu setzen.
Das heisst aber nicht, dass man gänzlich untätig bleiben sollte. Denn mit dem richtigen Vorsorgeprodukt sorgen Sie auch für den Notfall vor und sichern Ihre Kinder finanziell ab.
Was, wenn mir etwas zustösst?
Wenn Sie als Eltern(teil) erwerbsunfähig werden und eine Invalidenrente erhalten, steht Ihnen pro Kind, für das eine Unterhaltspflicht besteht, eine Kinder-Invalidenrente zu. Diese beträgt 20 % Ihrer persönlichen Invalidenrente der Pensionskasse und wird ausgerichtet, bis das Kind die Volljährigkeit erlangt. Bei Kindern im Studium oder in der Ausbildung wird die Rente maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt.
Die Höhe der Leistungen hängt naturgemäss von der Höhe Ihres Einkommens sowie den Beitragsjahren ab. Meist lohnt es sich daher, privat für den Notfall vorzusorgen.
Leistungen im Todesfall
Im Todesfall sind Ihre Nachkommen sowohl durch die staatliche Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) als auch über die Pensionskasse (sofern Sie einer Vorsorgeeinrichtung angehören) abgesichert. Anspruch auf eine Waisenrente besteht genau wie bei der Kinder-Invalidenrente bis zum 18. bzw. dem vollendeten 25. Lebensjahr (bei Kindern in Ausbildung). Allerdings sind auch hier in den meisten Fällen keine “grossen Sprünge” möglich.
Zweigleisige Vorsorge
Auch wenn der Notfall nicht eintritt, sollten Sie sich Gedanken machen, ob nicht eine private Vorsorge für Sie und Ihre Kinder Sinn macht. Die Betonung liegt auf dem Wörtchen “und” - denn was Ihnen gehört, das wird irgendwann auch Ihren Nachkommen gehören.
Sparlösungen für Kinder und Jugendliche
Das Sparbuch hat mehr oder minder ausgedient. Allerdings versprechen auch moderne Sparkonten, die digitalen Varianten der Sparbücher, keine wirklich hohen Renditen. Deutlich rentabler sind da klassische oder fondsgebundene Lebensversicherungen, Fondssparpläne sowie individuelle Lösungen mit einer garantierten Mindestverzinsung.
Schliessen Sie aber nicht einfach irgendetwas ab, sondern lassen Sie sich am besten unabhängig beraten. Die Vorsorgeprodukte sollten auf Ihre Anlageziele zugeschnitten sein und feste Vereinbarungen zu Zuzahlungen und Entnahmen, Auszeitvereinbarungen sowie eine Versorgerklausel bei Tod des Versorgers enthalten.
Mit Erreichen der Geschäftsfähigkeit können Ihre Kinder die Vorsorgelösung übernehmen, fortführen oder das Kapital zur Finanzierung der Ausbildung, eines persönlichen Wunsches oder einer eigenen, vielleicht sogar steuerlich begünstigten privaten Altersvorsorge verwenden.
Die eigene Vorsorge aufstocken
Angestellte und Selbstständige haben gleichermassen die Möglichkeit, jedes Jahr einen gewissen Betrag in eine gebundene Vorsorgeversicherung bzw. Vorsorgevereinbarung (Säule 3a) einzuzahlen.
Der Maximalbetrag wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen und mindert so die Steuerlast. Infrage kommen klassische Vorsorgekonten, Vorsorgefonds und strukturierte Finanzprodukte mit Kapitalschutz und fester Verzinsung. Auch Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Lebensversicherungen sind als gebundene Vorsorgevariante erhältlich.
Ihr Vorteil: Neben den Steuervergünstigungen profitieren Sie bei privaten Vorsorgelösungen in Säule 3a zusätzlich von deutlich höheren Renditen im Vergleich zu der Mindestverzinsung von Pensionskassenguthaben.
Experten raten deshalb häufig dazu, Kapital profitabel in Säule 3a anzulegen und erst kurz vor der Pensionierung durch einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse zu transferieren. So lassen sich Rentenlücken schliessen, die beispielsweise durch Lohnerhöhungen entstanden sind. Ein ordentlicher Bezug ist bereits fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters möglich.
Wohneigentum und andere freie Vorsorge-Optionen
Frühzeitig dürfen Sie Säule 3a Vorsorgekapital u. a. zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum beziehen. Gleiches gilt für Pensionskassenguthaben. Apropos Wohneigentum: Wenn Sie nicht gerade Ihr komplettes Kapital in eine Immobilie stecken, können sich auch Wohnungen und Häuser nach wie vor als private Altersvorsorge rechnen. Zumal entsprechende Sachwerte später in Form einer Überschreibung oder des regulären Erbes auch Ihren Kindern zugute kommen.
Ich denke, dass Kindern mit
Ich denke, dass Kindern mit 14 Jahren das Investieren beigebracht werden muss. Und wenn sie 18 werden, müssen sie etwas Kleingeld bekommen, um den Handel mit Krypto zu lernen. Denn dies ist die Währung der Zukunft.