Finanzielle Erleichterung für Familien

santésuisse will die Krankenkassenprämie für Familien senken

Die Hintergründe dazu

Das BASS (Büro für Arbeit und sozialpolitische Studien) in Bern veröffentlichte im August 2013 eine Studie, in der die finanzielle Belastung durch die Krankenversicherungsprämien verschiedener Haushaltstypen in der Schweiz untersucht wurde. Die Studie stützt sich auf Daten der Krankenversicherer (Datenpool SASIS AG), des Bundesamtes für Gesundheit, des Bundesamt für Statistik (Einkommen, Beschäftigung und so weiter) und der Kantone.

Es wurde aufgezeigt, dass durchschnittlich in jedem Haushalt 6.9% des verfügbaren Einkommens als Krankenkassenprämien bezahlt werden. Bei über 30% der Haushalte beträgt diese Belastung 8%. Für die am stärksten Betroffenen sogar bis zu 10%. Es kristallisierte sich heraus, dass:

  • Familien mit Jugendlichen in Ausbildung und Familien mit Kindern mit 8% belastet sind
  • Familien mit Kindern ohne Jugendlich bis zu 7.4%. Pro Kind steigen die Prozente an.
  • Haushalte mit Personen im AHV-Alter sind bei 8%. Da diese Personen meist „kränker“ sind oder anfälliger, wählen Sie oft ein Versicherungsmodell mit einer tieferen Franchise.
  • Single-Haushalte und Paare ohne Kinder kommen auf zirka 6 – 6.9%.

 

Santésuisse schlägtdazu drei Massnahmen vor:

  • Verfeinerung des Risikoausgleichs
    Durch Berücksichtigung der Morbidität (Krankheitswahrscheinlichkeit), soll im ambulanten Bereich der Risikoausgleich verbessert werden. Die Solidarität zwischen kranken und gesunden Versicherten wird gestärkt.
  • Höhere Rabatte für junge Erwachsene
    Der Prämienrabatt für 19 – 25 jährige soll soweit erhöht werden, dass die Prämie nicht höher als die Hälfte eines Erwachsenen beträgt.
  • Mehr Mittel zur Senkung der Kinderprämien
    Zur bestehenden Einkommensgrenze, die zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen berechtigt, soll eine zweite, höhere Einkommensgrenze für Familien eingeführt werden. So können sie vollständig von der Kinderprämie befreit werden.

Finanziert werden sollen diese Massnahmen auf Steuergeldern der besser gestellten Haushalte.

Des Weiteren sollen die Gesundheitsausgaben reduziert werden. Das heisst, dass von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur noch Leistungen bezahlt werden, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist.

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