Sinnvolle Versicherungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Sinnvolle Versicherungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Durch die richtigen Versicherungen können sich Arbeitnehmer bestmöglich gegen verschiedene Schicksalsschläge absichern und müssen sich auch bei einer Erkrankung im Job keine allzu grossen Gedanken machen. Manche Policen wie die Krankentaggeldversicherung müssen allerdings vom Arbeitgeber abgeschlossen werden, sodass die Arbeitnehmer darauf nicht allzu viel Einfluss haben. Stattdessen sollten sie bei der Wahl ihres Arbeitgebers konkret auf entsprechende Angebote achten. 


Diesen Versicherungsschutz sollte der Arbeitgeber bieten

Wer einen neuen Job antritt, möchte vorab natürlich wissen, wie vertrauenswürdig und verantwortungsbewusst sein Arbeitgeber ist und ob er sich ausreichend um seine Mitarbeiter kümmert oder nur das Nötigste veranlasst. Arbeitnehmer können dabei auf verschiedene Aspekte achten und sollten vorrangig einen besonderen Blick auf Benefits für die Mitarbeiter wie spezielle Gesundheitsleistungen, flexible Arbeitsmodelle oder einen Firmenwagen haben. Interessant sind zudem die freiwilligen Versicherungen, die das Unternehmen neben den Pflichtversicherungen wie der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AVH), der beruflichen Vorsorge (BVG) und der Unfallversicherung (UVG) zum Schutz seiner Angestellten abgeschlossen hat. 

Krankentaggeldversicherung – Wichtig im Krankheitsfall

Wenn Arbeitnehmer erkranken, erhalten sie für einen bestimmten Zeitraum Lohnfortzahlungen durch ihren Arbeitgeber, damit sie weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Dauer der Zahlungen im Fall einer Arbeitsverhinderung aufgrund von Krankheit ist aber beschränkt und hängt mitunter von der Zeit ab, die ein Arbeitnehmer bereits im Unternehmen verbracht hat. Durch eine Krankentaggeldversicherung kann der Arbeitgeber hingegen eine deutlich längere Lohnfortzahlung gewährleisten, die dann vom Versicherer übernommen wird, sodass sich Arbeitnehmer bei längerer Krankheit keine Sorgen um ihre Existenz machen müssen. Allerdings ersetzt das Krankentaggeld nicht immer den kompletten Lohn, sondern kann auch nur 90, 80 oder 70 Prozent davon entsprechen, sodass hier immer genau nachgefragt werden sollte. Ausserdem ist vorab zu klären, welche Wartezeit der Arbeitgeber mit dem Versicherer vereinbart hat, denn diese entscheidet darüber, ab welchem Zeitpunkt das Krankentaggeld gezahlt wird. 

Weitere wichtige Versicherungen 

Es gibt eine Reihe von weiteren Versicherungen, die den Arbeitnehmer erst einmal nicht direkt zu betreffen scheinen, aber dennoch Auswirkungen auf ihn und sein Leben haben können. Sie sollen nämlich schweren finanziellen Schaden vom Betrieb abwenden und sind somit einer der Garanten für dessen Weiterbestehen. Dies gilt somit auch für das Fortbestehen des Arbeitsplatzes des Mitarbeiters und dessen Einkommen. 

  • Gebäudeversicherung: Wenn das Gebäude aufgrund äusserer Einflüsse Schaden nimmt, springt die Versicherung ein und übernimmt die Kosten für die Instandstellung.
  • Inventar- und Sachversicherung: Auch der Betriebsinhalt ist für das Unternehmen von grosser Wichtigkeit. Er wird aber nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt, sodass zusätzlich eine Inventar- und Sachversicherung vorhanden sein sollte.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Diese Police stellt sicher, dass das Unternehmen auch dann weiter bestehen kann, wenn es aufgrund von Elementarschäden oder anderen äusseren Einflüssen wie einer staatlichen Anordnung zum Stillstand kommt. Die Versicherung zahlt den Ausfall.

Optimale Versicherungen für Privatpersonen 

Selbstverständlich können Arbeitnehmer nicht alle Verantwortung an den Arbeitgeber abgeben und müssen bestimmte Risiken selbst absichern. Dies gelingt, indem sie zum Beispiel eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen, die für Schäden aufkommt, die sie anderen Personen oder dem Besitz anderer im privaten Kontext zufügen. Weiterhin gibt es einige private Versicherungen, die auch in Bezug auf das Arbeitsleben sinnvoll sein können und die ganz einfach für einen besseren Rundum-Schutz sorgen, wenn es Probleme im Job gibt oder der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsfähig ist

Rechtsschutzversicherung für Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber

Eine Rechtsschutzversicherung kann grundsätzlich nicht schaden, da sie sehr hilfreich ist, wenn es zu Streitereien mit den Nachbarn kommt oder plötzlich eine Schadenersatzforderung oder eine Abmahnung ins Haus flattern. Sie kann aber auch dann von Vorteil sein, wenn eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber anliegt, weil dieser willkürlich handelt und beispielsweise unberechtigte Mehrarbeit fordert. Arbeitnehmer sollten sich vorab genau informieren, ob die jeweilige Police auch den Bereich „Beruf“ abdeckt, denn wenn das nicht der Fall ist, wird die Versicherung nicht zahlen, sondern nur bei privaten Streitereien einspringen. 

Die 3. Säule als Vorsorge für das Alter einrichten

Die Altersvorsorge setzt sich in der Schweiz aus der 1. und der 2. Säule zusammen, die aber leider oft nicht ausreichen, um im Alter den Lebensstandard zu Zeiten des Berufslebens zu halten. Somit müssen Senioren häufig starke Abstriche machen. Um die Säule 3a abschliessen zu können, müssen die Versicherungsnehmer einige Grundvoraussetzungen erfüllen, die von Personen in einem Angestelltenverhältnis aber in der Regel eingehalten werden. Wer nicht erwerbstätig ist, kann in die Säule 3b einzahlen. 

Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung das Einkommen sichern

Ergänzend zu der staatlichen Vorsorge und der Versicherung durch den Arbeitgeber können sich Arbeitnehmer zusätzlich gegen Erwerbsunfähigkeit absichern, sodass sie nicht nur 60 oder 90 Prozent ihres Lohns erhalten, sondern weiterhin mit 100 Prozent wirtschaften können. 

Für Familien kann eine Todesfallversicherung sinnvoll sein

Zahlreiche Arbeitnehmer versorgen mit ihrem Einkommen nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kinder und gegebenenfalls sogar den Ehepartner, sodass ihr Ableben grosse Konsequenzen für die Hinterbliebenen hätte. Hier kann eine Todesfallversicherung Sicherheit geben, da sie der Familie im Ernstfall eine bestimmte finanzielle Leistung gewährt, sodass sie erst einmal auch ohne das Einkommen des Verstorbenen auskommt. 

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