Die Pflege der eigenen Eltern kann entlohnt werden.
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Welche Entlohnung bekomme ich für die Pflege der eigenen Eltern?

Wie in vielen anderen europäischen Ländern leiden auch in der Schweiz zahlreiche Branchen an einem Fachkräftemangel. Das trifft insbesondere auf die Alten- und Krankenpflege zu. Wer Angehörige pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer attraktiven Entlohnung rechnen. Viele Menschen wissen das nicht und verschenken so bares Geld. 


Angehörige pflegen: eine echte Herausforderung

Nicht nur der Tod einer nahestehenden Person bringt das Familienleben ins Schwanken, sondern auch die plötzliche Pflegebedürftigkeit stellt den Zusammenhalt auf die Probe. Im besten Fall erklären sich Verwandte bereit, sich um die pflegebedürftige Person zu kümmern. In der Regel handelt es sich dabei um den Ehemann, die Ehefrau oder die Kinder. Die Pflege kostet Zeit und Nerven. Häufig ist die erkrankte Person rund um die Uhr zu betreuen. Manchmal sind sogar beide Eltern pflegebedürftig. Unter der Belastung leidet das Privat- und Berufsleben. Nicht selten geben pflegende Angehörige ihren Job auf und widmen sich voll und ganz ihren Eltern. 

Eine gerechte Vergütung für pflegende Angehörige

Rund 600’000 Menschen pflegen allein in der Schweiz einen Angehörigen. Der persönliche Einsatz verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch eine angemessene finanzielle Entlohnung. Der Lohnrechner ermittelt die Höhe in nur 120 Sekunden. Auf diese Weise lässt sich der Anspruch auf eine attraktive Angehörigenentlohnung prüfen. Es ist möglich, die Lohnaussichten realistisch einzuschätzen und mehr über die Zuschläge zu erfahren. Durch die Entlohnung verbessert sich die Situation der pflegenden Angehörigen erheblich. Weiterbildungen vermitteln die fachlichen Fähigkeiten und erleichtern so den Alltag. Letztendlich sind die Kinder die besten Pflegepersonen für ihre Eltern, denn sie sind ihnen emotional verbunden und zeigen Verständnis und Mitgefühl für deren Lage. 

Entlohnung erhalten Schritt für Schritt

Um einen gerechten  Lohn für die Pflege von Angehörigen zu erhalten, müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Ausserdem ist der Pflegebedarf zu ermitteln und ein Arbeitsvertrag abzuschliessen. Selbstverständlich bekommen die pflegenden Angehörigen fachkundige Unterstützung und Entlastung bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit. Die Anstellung als Pflegekraft für die Eltern oder andere Verwandte senkt das Risiko der Altersarmut und fängt Lohnausfälle im Falle einer Erwerbstätigkeit ab. Das sorgt für finanzielle Stabilität. 

1. Die Voraussetzungen für die Entlohnung feststellen

Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben volljährige Menschen, die einen nahen Angehörigen umfassend pflegen, das heisst, ihn bei der Nahrungsaufnahme unterstützen, an- und auskleiden, korrekt lagern und sich um die Körperhygiene kümmern. Ausserdem muss die Pflegesituation dauerhaft sein. 

2. Schritt: Pflegebedarf ermitteln

Eine diplomierte Pflegefachperson besucht den pflegebedürftigen Angehörigen vor Ort und ermitteln den individuellen Pflegebedarf. Die Abklärung wiederholt sich im halbjährigen Turnus. 

3. Arbeitsvertrag abschliessen

Der Pflegewegweiser bietet dem pflegenden Angehörigen einen lukrativen Arbeitsvertrag an. Die Vergütung für die Grundpflege beträgt CHF 37.90 pro Stunde. Darin sind die Sozialversicherungsbeiträge und der Ferienzuschlag enthalten. Eine Anstellung ist auch dann möglich, wenn sich die pflegende Person im AHV-Alter befindet. 

4. Unterstützung erhalten

Die monatlichen Besuche und persönliche Begleitung durch die Pflegefachpersonen bieten den pflegenden Angehörigen Rat und Halt. Zusätzlich ist es möglich, sich jederzeit an die Experten zu wenden und um Unterstützung zu bitten. Dadurch fühlen sich die pflegenden Angehörigen nie allein gelassen. 

Fazit: Die professionelle Unterstützung pflegender Angehöriger hilft dabei, den Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Für die Pflege gibt es eine faire Vergütung. 

 

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