Endlich ist es geschafft. Die Umzugskartons stehen in der neuen Wohnung, die alte Wohnung ist blitzblank, jetzt steht nur noch die Wohnungsübergabe auf dem Terminplan. Damit Sie diese reibungslos über die Bühne bringen, haben wir Ihnen hier einige Tipps dazu aufgelistet.
Termin der Wohnungsübergabe
Ist im Mietvertrag kein Abgabetermin vereinbart, müssen die Beteiligten selber einen finden. Meistens wird schon vor dem regulären Zügeltermin umgezogen, so dass genug Zeit bleibt um zu putzen und einen Termin für die Übergabe zu finden. Für den Mieter besteht aber keine Pflicht, schon vor dem Zügeltermin die Wohnung zu räumen. Das passiert nur auf freiwilliger Basis!
Wohnungsreinigung
Nehmen Sie sich genug Zeit um die Wohnung zu reinigen! Oft wird der Aufwand unterschätzt! Wird Ihre Arbeit durch den Vermieter bemängelt, muss Ihnen eine Nachreinigungsfrist von maximal einem Tag gewährt werden. Verlangt Ihre Vermietung, dass Sie die Wohnung von einer Reinigungsfirma putzen lassen, geht das nur, wenn darüber eine vertragliche Abmachung besteht.
Wenn Sie ein Reinigungsinstitut beauftragen möchten, denken Sie daran, dies frühzeitig zu reservieren. Gerade auf die regulären Umzugstermine sind diese Organisationen meist schon ziemlich ausgebucht.
- Holen Sie sich unverbindliche Offerten ein.
- Achten Sie darauf, dass vor dem Putztermin, ein Verantwortlicher des Reinigungsinstitutes die Wohnung besichtigt. So, dass die benötigte Zeit und der Preis schriftlich festgelegt werden können. Offerten direkt am Telefon sind unseriös. Ohne Besichtigung kann der Zustand der Wohnung nicht beurteilt werden.
- Am besten verlangen Sie nach getaner Arbeit eine schriftliche Abnahmegarantie, die besagt, dass eventuelle Verunreinigungen oder Mängel kostenlos nachgebessert werden.
- Eine 3-4-Zimmerwohnung reinigen zu lassen, kostet ungefähr 1100 bis 1300 Franken. Zusätzliche Aufwände, wie zum Beispiel das Teppichshampoonieren verteuern die Reinigung. Bezahlen Sie aber nie den ganzen Betrag im Voraus. erst nachdem die Wohnung abgenommen wurde. Verlangen Sie dafür eine Quittung.
Normale Abnutzung
Durch die Bezahlung der Miete, wird die normale Nutzung der Wohnung bereits bezahlt. Für diese normalen Abnutzungen, dürfen Ihnen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden: vergilbte Tapeten, Spuren von Möbeln und Bildern an den Wänden, kleine Kratzer im Parkett, aber auch Nagel- und Dübellöcher, sofern diese fachmännisch ausgebessert wurden.
Für Schäden, die durch ausserordentliche Abnutzung oder unsorgfältigen Gebrauch entstehen, müssen Sie als Mieter bezahlen. Dadurch, dass dem Vermieter ein Minderwert seiner Liegenschaft entstanden ist, kann er eine Entschädigung verlangen. Dabei muss er aber die Altersentwertung der Wohnung beachten. Massgebend hierfür ist die Lebensdauer des geschädigten Bereichs. Zum Beispiel: ein Wandanstrich hat eine Lebensdauer von 10 Jahren. Ziehen Sie nach sechs Jahren aus und der Mieter lässt die Wohnung streichen, müssen Sie nur 40% dieser Rechnung übernehmen und das auch nur, wenn die Wand ausserordentlich abgenutzt wurde.
Kleiner Unterhalt
Für kleinere Reparaturen müssen Sie als Mieter aufkommen. Welche das sind, sind in den allgemeinen Bestimmungen des Mietvertrages zu finden. Achten Sie hier darauf, dass Sie beim Abnahmeprotokoll allfällige Mängel ganz genau dokumentieren! Also nicht: Fleck an der Wand, sondern: 5 Quadratzentimeter breiter Fleck an der rechten Wand.
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