Süssstoffe sind organische Verbindungen, die zwar süss schmecken aber keine Kohlenhydrate, und somit auch keine Kalorien enthalten. Sie werden von unserem Körper unverdaut wieder ausgeschieden. Einige Süssstoffe enthalten zwar Eiweiss, liefern uns aber trotzdem weniger Energie als herkömmlicher Haushaltszucker. Süssstoffe haben keine negativen Auswirkungen auf die Verdauung und sind zahnschonend. Rechtlich gesehen bestehen keine Mengeneinschränkungen von Süssstoffen. In der Schweiz zugelassene Süssstoffe sind:
Süssstoff |
ADI (mg/KG/Tag) |
Für eine 60kg schwere Person (mg/Tag) |
Acesulfam K (E950) | 9 | 540 |
Aspartam (E951) | 40 | 240 |
Cyclamat (E952) | 7 | 420 |
Saccharin (E954) | 5 | 300 |
Neohesperidin DC (E959) | 5 | 300 |
Thaumatin (E957) | unbegrenzt | unbegrenzt |
Mit Acceptable Daily Intakes (ADI) sind die Zufuhrmengen gemeint, die über längerfristigen Konsum gesundheitlich als unbedenklich angesehen werden. Bei Süssstoffen sind diese ADIs nur schwierig zu überschreiten.
Um zum Beispiel den ADI-Wert von Aspartam überschreiten zu können müsste eine 60kg schwere Person an einem Tag 33.3 Lèger Joghurt essen oder 43.6l verdünnten (1:6) Lèger Sirup trinken. 6.3l verdünnter (1:6) Lèger Sirup würden aber den ADI-Wert einer 60kg schweren Person von Acesulfam K überschreiten.
Mit 2.3 Becher LègerChantillyChoco werden bereits die ADI-Werte von Cyclamatfür einer 60kg schweren Person überschritten. Wobei 16,6 Becher gegessen werden müssen um den ADI-Wert für Saccharin zu überschreiten.
Sie sehen also, es ist ungewollt fast unmöglich diese Grenzwerte zu überschreiten.
Aufgrund der Kohlenhydrateinschränkung und des verminderten Energiegehalts sind Lebensmittel mit Süssstoffen für Diabetiker und übergewichtige Personen geeignet.
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