Freundschaft trotz Scheidung
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Zusammenleben trotz Scheidung?

Die Familien-WG als Option.


Wenn sich Paare mit Kindern trennen, bedeutet das für die Kinder eine grosse Veränderung und emotionale Belastung. Nicht nur sind die Eltern kein Paar mehr, sondern oft wird auch der gemeinsame Haushalt aufgelöst und der Umzug von mindestens einem Elternteil steht an. So sind in der Schweiz über 15% der Familienhaushalte Einelternhaushalte. In den meisten Fällen leben die Kinder alleine mit der Mutter zusammen und verbringen einen Teil Ihrer Freizeit beim Vater. 

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten das Zusammenleben nach einer Trennung zu gestalten. Eine davon ist die Familien-WG. In dieser bleibt das getrennte Paar nach der Scheidung weiterhin gemeinsam mit den Kindern in der Familienwohnung oder dem gemeinsamen Haus wohnen. Die Familien-WG eignet sich für getrennte Eltern, deren Scheidung weitgehend friedliche verlaufen ist und die weiterhin freundschaftlich verbunden sind. Der Vorteil einer gemeinsamen Wohnung ist es, dass sich die Wohnsituation der Kinder nach der Trennung nicht ändert. Die Kinder können am angestammten Wohnort bleiben und zu beiden Elternteilen eine enge Beziehung pflegen. Die Familien sparen Ressourcen, da sie sich nicht nur die Kinderbetreuung, sondern auch die finanziellen Ausgaben weiterhin teilen können. 

Wichtigste Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben in der Familien-WG ist die eine vertrauensvolle Kommunikation, eine grosse Kompromissbereitschaft, gegenseitiges Vertrauen und Respekt. Zögern Sie nicht, sich bei der Gestaltung des neuen Familienlebens auch Hilfe in einer Mediation oder in einer Familienberatung zu holen. Vorwürfe, Eifersucht und ewige Streitereien haben in diesem Modell keinen Platz. Und auch wenn neue Partner oder Partnerinnen dazukommen braucht es von allen Seiten sehr viel Offenheit. So müssen diese frühzeitig eingeweiht werden und bereit sein das WG-Familien-Modell mitzutragen. 

Sind Sie in der Trennung und pflegen einen offenen und freundschaftlichen Umgang mit dem anderen Elternteil? Dann können Sie sich vielleicht auch vorstellen in einer Familien-WG weiterhin mit Ihrem Ex-Partner zu leben. 

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