„Ohne Zuckerzusatz“, „extra Gemüse“ oder „ohne Konservierungsstoffe“ sind nur ein paar Beispiele, die uns von Lebensmitteverpackungen entgegen leuchten.
Seit Anfang 2013 gelten in der Schweiz die EU-Regeln für die Anpreisung von nährwert- und gesundheitsangaben auf Lebensmittelpackungen. In einem Register wird festgehalten welche Botschaften erlaubt sind. Alle Lebensmittel mit Werbeaussagen, die nicht in diesem Register enthalten sind, dürfen nicht mehr verkauft werden. Bis diese Regelung aber volle Gültigkeit hat, gibt es eine Übergangsfrist über ein Jahr lang. So können Lagerbestände noch aufgebraucht werden.
Eine Marktuntersuchung der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) zeigt auf, welche Werbebotschaften Lebensmittelhersteller bis jetzt noch benutzen, um „ungesunde“ Lebensmittel als gesund zu verkaufen. Beispiele von Kinderlebensmitteln sind:
- Schleckstengel Locken mit viel Fruchtsaft und Vitaminen. Dabei enthalten Sie gerade mal 1% Fruchtsaft. Dafür aber satte 75% Zucker.
- Frühstücksmüesli Versprechen 1/3 Vollkornanteil in jeder Packung. Dass aber genauso viel Zucker drin ist, wird nur im Kleingedruckten aufgeführt.
Ziel des SKS ist es, dass Lebensmittel, die vor allem für Kinder gedacht sind, nicht mehr mit solchen Aussagen angepriesen werden dürfen. Anpreisungen solcher Art dürften dann nur noch verwendet werden, wenn sie wirklich auch so im Produkt enthalten oder eben nicht enthalten sind. Zum Beispiel: wenn „ohne Geschmacksverstärker“ draufsteht, darf kein Konservierungsstoff oder Stoffe mit gleicher oder ähnlicher Wirkung im Produkt enthalten sein. Konkret – Statt Glutamat wird Hefeextrakt verwendet, der ebenfalls Glutamat enthält. Glutamat wird einfach hinter der Bezeichnung Hefeextrakt „versteckt“.
Seien Sie skeptisch wenn ein Produkt mit „extra Vitaminen“, „ohne Geschmacksverstärker“ oder sonstigen Versprechen werben. Meist enthalten diese Produkte viel Zucker, Fett oder Salz.
Die Umstellung wird spannend werden! Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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